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| THEMA: Innere Sicherheit und Justiz | |
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15.02.2010 Frage von |
Sehr geehrte Fr. Bundesministerin! Bin seit über 10 Jahre Zivildienstpflichtig. Aus jetziger Sicht hätte ich noch ca. 5 Jahre ein Schusswaffenverbot. Ich verfolge die Ergebnisse der PET38 und deswegen ein paar Fragen. Da ich über 30 bin kommt leider eine Bewerbung bei der Polizei nicht mehr in Frage trotz geplanter Änderung laut PET38. Meine Fragen: Können Sie mir zumindest unverbindlich bestätigen ob es realistisch ist noch heuer mit einer Änderung d. 15 Jahre Schusswaffenverbots zu rechnen ist so das ich z.B.: Jagt (Jagtschein), Sportschiessen (WBK), bzw. bei meiner Beruflichen Tätigkeit bei privaten Sicherheitsdiensten endlich besser bezahlte Tätigkeiten in Anspruch nehmen zu könnte z.B.: Personenschutzaufträge, Geldbote usw. wo ein Waffenpass verlangt wird? Was würde für mich heißen wenn der Gewissenklausenvorschlag (Widerrufen zu können) nach abgeleisteter ord. Zivildienst mich wieder Wehrpflichtig macht? Es kommt in Frage nur für den Polizeiberuf (kommt für mich leider nicht mehr in Frage) oder? Oder muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen dass ich die nächsten 4 Monate beim Heer bin um vorzeitig (vor d. 15 Jahre Frist) eine WBK fürs z.B.: Sportschiessen beantragen zu können? Also welche Vorschläge gibt’s für „alte“ Zivildiener die den ord. Zivildienst bereits abgeleistet haben und dennoch sich in der 15 Jahre Frist befinden nicht zur Polizei können und nur eine WBK bzw. einen Waffenpass benötigen(Jagt,Sportschiessen)? Mit freundlichen Grüßen |
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23.02.2010 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Änderung des § 5 Abs. 5 des Zivildienstgesetzes 1986, der die von Ihnen angesprochene waffenrechtliche Einschränkung enthält, geplant. Die Äußerung des Bundesministeriums für Inneres zur Petition Nr. 38 - "Aufhebung des Berufsverbotes ´Polizei´ für Zivildiener", können Sie unterhttp://www.parlinkom.gv.at/...nameorig_178134.html nachlesen. Im Fall des Widerrufs der Zivildiensterklärung können waffenrechtliche Dokumente sofort ausgestellt werden, ohne dass zuvor ein viermonatiger Wehrdienst abgeleistet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pichler Bundesministerium für Inneres Referat I/5/a Bürgerdienst- und Auskunftsstelle Tel. 01/53126/2343 |
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