15.02.2010
Frage an Maria Fekter

Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:


Mit folgendem Link können Sie die Frage/Antwort direkt aufrufen:
THEMA: Innere Sicherheit und Justiz
15.02.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Fr. Bundesministerin!

Bin seit über 10 Jahre Zivildienstpflichtig. Aus jetziger Sicht hätte ich noch ca. 5 Jahre ein Schusswaffenverbot. Ich verfolge die Ergebnisse der PET38 und deswegen ein paar Fragen.
Da ich über 30 bin kommt leider eine Bewerbung bei der Polizei nicht mehr in Frage trotz geplanter Änderung laut PET38.

Meine Fragen:
Können Sie mir zumindest unverbindlich bestätigen ob es realistisch ist noch heuer mit einer Änderung d. 15 Jahre Schusswaffenverbots zu rechnen ist so das ich z.B.: Jagt (Jagtschein), Sportschiessen (WBK), bzw. bei meiner Beruflichen Tätigkeit bei privaten Sicherheitsdiensten endlich besser bezahlte Tätigkeiten in Anspruch nehmen zu könnte z.B.: Personenschutzaufträge, Geldbote usw. wo ein Waffenpass verlangt wird?

Was würde für mich heißen wenn der Gewissenklausenvorschlag (Widerrufen zu können) nach abgeleisteter ord. Zivildienst mich wieder Wehrpflichtig macht? Es kommt in Frage nur
für den Polizeiberuf (kommt für mich leider nicht mehr in Frage) oder? Oder muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen dass ich die nächsten 4 Monate beim Heer bin um vorzeitig (vor d. 15 Jahre Frist) eine WBK fürs z.B.: Sportschiessen beantragen zu können?

Also welche Vorschläge gibt’s für „alte“ Zivildiener die den ord. Zivildienst bereits abgeleistet haben und dennoch sich in der 15 Jahre Frist befinden nicht zur Polizei können
und nur eine WBK bzw. einen Waffenpass benötigen(Jagt,Sportschiessen)?


Mit freundlichen Grüßen

Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
23.02.2010
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Änderung des § 5 Abs. 5 des Zivildienstgesetzes 1986, der die von Ihnen angesprochene waffenrechtliche Einschränkung enthält, geplant.

Die Äußerung des Bundesministeriums für Inneres zur Petition Nr. 38 - "Aufhebung des Berufsverbotes ´Polizei´ für Zivildiener", können Sie unterhttp://www.parlinkom.gv.at/...nameorig_178134.html nachlesen. Im Fall des Widerrufs der Zivildiensterklärung können waffenrechtliche Dokumente sofort ausgestellt werden, ohne dass zuvor ein viermonatiger Wehrdienst abgeleistet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pichler
Bundesministerium für Inneres
Referat I/5/a
Bürgerdienst- und Auskunftsstelle
Tel. 01/53126/2343
Drucken   E-Mail   Link
Facebook   Twitter
lesenswert (9) Empfehlungen
RSS-FEEDS
RSS Alle Aussendungen
als RSS-Feed
NEWSLETTER

TERMINE

» Parteiveranstaltungen
» Parlamentssitzungen
» Ausschusssitzungen

«     August    »
      1  
2  3  4  5  6  7  8  
9  10  11  12  13  14  15  
16  17  18  19  20  21  22  
23  24  25  26  27  28  29  
30  31