18.02.2010
Frage an Reinhold Mitterlehner

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THEMA: Soziales
18.02.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sg. Hr. Bundesminister,

ich, Jahrgang 1953, bin bei derzeitiger Gesetzeslage Nutzniesser der Hacklerregelunng.

Ich habe die dbzgl. Diskussionen des Jahres 2008 mit Interesse verfolgt und danach, auf einen einstimmigen(!) Gesetztesbeschluß vertrauend, Schulzeiten nachgekauft, welche zu einem späteren Zeitpunkt (ab Vollendung 55. Lebensjahr) wesentlich teurer gewesen wären. Eine Rückforderung meiner Schulzeiten von der PVA sind meines Wissens nach nicht möglich.

Bei der neuerlichen Diskussion wird die damalige Entscheidung durch die ÖVP wieder in Frage gestellt. Ich bin jetzt 57 Jahre alt, und kann mich noch immer nicht 100 %-ig darauf verlassen, wann ich tatsächlich in den Ruhestand gehen kann, bzw. kann auch meinem Dienstgeber in diesem Punkt keine verbindliche Auskunft geben.

Ich finde es nicht richtig, als österreichischer Staatsbürger, relativ kurz vor Beendigung meines Berufslebens, mit solchen Ungewissheiten konfrontiert zu sein, und denke, dass ich bei weitem kein Einzelfall bin.

Ich ersuche Sie daher bei den Verhandlungen zu bedenken, dass es viele Menschen gibt, welche so wie ich diesem Nationalratsbeschlüss vertraut und darauf ihre Zukunftsplanung aufgebaut haben.

Ich bitte Sie ausserdem, die anstehenden Entscheidungen rasch zu treffen und vor allem nicht aufgrund politischer Gründe, wie z.B.: Wahlen, noch weiter zu verschleppen.

mfg
04.03.2010
Antwort von Reinhold Mitterlehner

Reinhold Mitterlehner
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

die derzeit im Übergangsrecht bestehenden Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") endet abrupt am 31. Dezember 2013. Im Regierungsprogramm ist diesbezüglich vorgesehen, dass eine Neuregelung erarbeitet wird, die das abrupte Ende vermeidet und durch eine leistbare Regelung ersetzt.
Das für Pensionen zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat Anfang des Jahres 2010 Gespräche mit den Sozialpartnern zu einer Neuregelung aufgenommen. Für Detailfragen zu möglichen Anpassungsschritten darf ich Sie ersuchen, sich an das ressortzuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion II Sozialversicherung, zu wenden.

Freundliche Grüße
Dr. Reinhold Mitterlehner
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