05.07.2010
Frage an Doris Bures

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THEMA: Verkehr und Infrastruktur
05.07.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Bundesminister!

Für Frauen und Männer die nach dem 12.09.2009 den C-Führerschein erworben haben gelten die neuen Richtlinien zum Erwerb des Berufkraftfahrers, denn ab dann wird ein Grundqualifikationsnachweiß erfordert. Nun sollte man meiner Meinung nach eine Ausnahme bei Besitz eines Heeresführerscheins festsetzen, denn viele Lern- und Praxisinhalte überschneiden sich zwischen Heereskraftfahrausbildung und neuer Berufskraftfahrausbildung, besonders in den praktischen Bereichen, aber auch im wirtschaftlichen Fahren oder im Bereich Personentransporte. Zumindest die praktische Prüfung sollte meiner Meinung nach für Heereskraftfahrer, die den Berufskraftfahrer anstreben, erlassen werden. Wäre solch eine Maßnahme umsetzbar und würden sie das als zuständige Ministerin unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
21.07.2010
Antwort von Doris Bures

Doris Bures
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Zu Ihrer Anfrage vom 5.7.2010 über www.meinparlament.at darf ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 19 Abs. 3 Z 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) Lenker von Kraftfahrzeugen, die von Streitkräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind, von den Bestimmungen der Abs. 1 und 2 ausgenommen sind, was bedeutet, dass sie weder als Buslenker (ab dem 10. September 2009, Abs. 1) noch als Lkw-Lenker (ab dem 10. September 2014, Abs. 2) einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen müssen. Dies Ausnahmeregelung kommt jedoch nur zum Tragen, solange Kraftfahrzeuge des Bundesheeres gelenkt werden. Sobald ein Heereskraftfahrer das Bundesheer verlässt und als Beurfskraftfahrer tätig wird, benötigt er, wie alle anderen Berufskraftfahrer, einen Fahrerqualifizierungsnachweis; jede andere Regelung würde dem Gemeinschaftsrecht widersprechen.

In der Beilage wird das GütbefG übermittelt. Die zitierten Bestimmungen des GütbefG sind diesem Schreiben angefügt (letzte Seite).

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Kühschelm
Referentin der Budesministerin



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