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| THEMA: Verkehr und Infrastruktur | |
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24.07.2010 Frage von |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, heute möchten wir uns auch an Sie persönlich mit unserem Schreiben richten, wohl wissend dass Sie nicht der direkte Ansprechpartner für dieses Problem sind, aber als unser höchster Regierungsbeamter sollten Sie darüber informiert sein und wir hoffen dass Sie dieses Schreiben persönlich vorgelegt bekommen. Es handelt sich um eine 3,5 t TONNAGEBESCHRÄNKUNG für den LKW-Durchzugsverkehr in unserem schönen Salzkammergut (ausgen. f.d. Quell- und Zielverkehr). Es gibt seit einiger Zeit den Verein LEBENSRAUM SALZKAMMERGUT welcher sich mit viel Fleiß und Engagement dafür einsetzt dass dieser noch schöne Lebensraum auch erhalten bleibt. Wohlgemerkt unser Verein ist nicht gegen den Bau von Autobahnen bzw. Autostraßen, sondern es geht nur darum einige Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf eine 3,5 t Tonnagebeschränkung an den Abfahrten der Autobahnen einzurichten (wie z.B. i.d. Wachau, St. Pölten usw. bereits geschehen) damit jene gebannt werden die unser schönes Salzkammergut nur durchqueren um die Maut zu sparen. Man muss bedenken wie viel Schaden auch der ASFINAG durch diese Mautflüchtlinge entsteht. Auf die zusätzliche Luftverschmutzung und Lärmbelästigung, kaputt gefahrene Bundesstraßen die auf 40 Tonnen Dauerbelastung gar nicht ausgerichtet sind, Einbußen im Fremdenverkehr usw. braucht man erst gar nicht hinzuweisen. Wäre es möglich sehr geehrter Herr Bundeskanzler uns wohlwollend und unbürokratisch bei der Landesregierung Salzkammergut zu unterstützen?? Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und grüßen hochachtungsvoll Helga und Arnold St. Wolfgang |
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05.08.2010 Antwort von Werner Faymann
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Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte um Ihr Verständnis bitten, aber wie bereits Frau Mag. Kühschelm festgehalten hat, fällt der Vollzug der Straßenverkehrsordnung nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern ist Sache der einzelnen Bundesländer. Diese Vollzugs-Gewalt ist verfassungsrechtlich festgelegt und ein Übergehen dieser Bestimmungen auch für den Bundeskanzler nicht möglich. Das Salzkammergut steht hier vor einer besonderen Herausforderung, nicht zuletzt, weil es flächenmäßig zu drei Bundesländern gehört. Ich würde Sie trotzdem bitten sich an die verantwortlichen Mitglieder für Verkehr der jeweiligen Landesregierungen zu wenden, die mit der von Ihnen angesprochenen Problematik bestens vertraut sind. In Oberösterreich ist das Landesrat Dr. Hermann Kepplinger. Sie erreichen Ihn unter hermann.kepplinger@ooe.gv.at oder der Telefonnummer 0732 77 20 - 120 40. In Salzburg ist Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer zuständig, den Sie per E-Mail unter wilfried.haslauer@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042 - 2333 kontaktieren können. In der Steiermark ist die zuständige Landesrätin Frau Mag.a Kristina Edlinger-Ploder, die Sie unter kristina.edlinger@stmk.gv.at oder der Nummer 0316 877 - 2225 erreichen. Darüber hinaus hat Infrastrukturministerin Bures den sogenannten "Gigalinern", es handelt sich um bis zu 60 Tonnen schwere und 25 Meter lange Mega-Trucks, eine klare Absage erteilt. Alle Untersuchungen zeigen, dass diese massiv negative Auswirkungen auf den Verkehr haben. Längere Überholwege und schwerwiegende Unfälle geben Anlass, weiterhin alles daran zu setzen, Frachtgut auf die Schiene zu verlagern. Das Ziel ist es, gesamt weniger LKWs auf der Straße zu haben. Ich hoffe, dass bald eine konstruktive und zufriedenstellende Lösung für das Salzkammergut gefunden wird und verbleibe mit freundlichen Grüßen Werner Faymann SPÖ-Bundesparteivorsitzender und Bundeskanzler |
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