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THEMA: Landesverteidigung
24.08.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Dr. Fekter,

ich habe im Jahr 2009 meinen Zivildienst abgeleistet und diesen mit Ende Sept. 09 beendet.
Ich habe nun einen Artikel der Kronen Zeitung gelesen, welcher über den letzten Ministerrat (24.08.2010) berichtet.
Nachzulesen hier:http://www.krone.at/Oesterr...ch_quer-Story-216835

Aus diesem Artikel möchte ich folgenden Satz zitieren: "Für Jäger, Sport- und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine Ausnahmeregelung vom 15-jährigen Waffenverbot."

Da ich mich sehr für das Waidwerk interessiere, dieses aber aufgrund des 15-jährigen Waffenverbots nicht ausüben kann/darf hat dieser Satz natürlich mein Interesse geweckt.

Ich habe im Internet recherchiert und versucht einen Vorschlag zu dieser Novelle zu finden, was mir jedoch nicht gelang. Bei den Vorschlägen ist nichts über eine Änderung des Waffenverbots zu finden.

Ich bitte um kurze Stellungnahme zu folgenden Punkten:
-Was genau wird abgeändert in Bezug auf Waffenverbot bzw. gibt es in Zukunft Ausnahmen z.B. die Jagd?
-Ist es in Zukunft möglich ist trotz Zivildienst eine Jagdkarte ausgestellt zu bekommen?
-Wird eine etwaige Änderung auch für mich gelten, der seinen Zivildienst schon abgeleistet hat.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

25.08.2010
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Bezugnehmend auf Ihr an die Frau Bundesminister für Inneres gerichteten Schreibens vom 24. August 2010 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Text der im Ministerrat beschlossenen bezughabenden Regelung, die auch für Zivildienstpflichtige gelten soll, die ihren ordentlichen Zivildienst bereits abgeleistet haben, wie folgt lautet:

"Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerdienst und Auskunftsstelle
des Bundesministeriums für Inneres
Tel. 01/53126/3100
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THEMA: Asyl und Integration
11.08.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte frau Innenministerin Fekter,

in letzter Zeit fällt mir vermehrt ihre Ausländerpolitik auf. Dabei ist mir ihre idee eines Deutschkurses vor der Einreise nach Österreich besonders Aufgefallen. Meine Fragen zu diesem Thema:
1) gilt diese Regelung auch für EU Bürger? Also z.b auch für Spanier, Italiener und Franzosen?
2) Finden sie nicht, dass der grobe Dialekt auch in Österreich ein Problem darstellen kann? z.b wenn der Tiroler zu "am Abend" "gschnochts" sagt?
3) Sollen Flüchtlinge und Asylsuchende vor deren Flucht auch Deutsch lernen?

Was mir auch noch aufgefallen ist:
Wenn man als Österreichischer Staatsbürger jemanden vom Ausland heiratet (Bosnien, Türkei etc. ) dann wird es jemandem EXTREM schwer gemacht seine Frau, ihren Mann nach Österreich zu holen. Warum? Warum müssen Touristen die speziell aus der Türkei kommen so viel über sich ergehen lassen?

Frau Innenministerin, haben sie mal sowas selber miterlebt? Haben sie mal gesehen wie schwer es manche Ausländer in Österreich haben? Auländer die wirklich arbeiten wollen, die wirklich die Sprache lernen wollen?

Übrigens bin ich selber auch Türkischstämmig und erst 16 jahre alt. Gehe in die HTL Anichstrasse in Innsbruck und arbeite nebenbei beim M-Preis in Rum. Meine Mutter hat in der Türkei ihr Studium als Hebamme und Krankenschwester gemacht, sogar einige jahre dort als Krankenschwester gearbeitet doch ihr Diplom wird in Österreich nicht anerkannt. Man hat zu ihr gesagt, sie soll nochmal zur Schule gehen. Jetzt arbeitet sie als Verkäuferin beim M-preis.

Warum müssen Touristen die speziell aus der Türkei kommen so viel über sich ergehen lassen? Es ist uns UNMÖGLICH meine Großeltern aus der Türkei für 1, 2 Wochen nach Österreich zu holen.
Es ist mir unmöglich einen Kollegen aus der Türkei für ein paar Tage nach Österreich zu holen. Hingegen ist es für Serbische Staatsbürge gaaaanz leicht da diese mit einem Biometrischen Pass Visumfrei nach Österreich kommen dürfen...

m.f.g.
Vorname des FragestellersVorname des Fragestellers
19.08.2010
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Vorname des FragestellersVorname des Fragestellers!

Bezugnehmend auf Ihr an die Frau Bundesminister für Inneres, Dr. Maria Fekter, gerichtetes Schreiben vom 11. August 2010 darf um Verständnis ersucht werden, dass zu den konkret gestellten Fragen keine Auskunft erteilt werden kann, da sich die gegenständliche Thematik derzeit in einem Diskussionsprozess befindet.

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, für die Zuwanderung von Erwerbstätigen ein neues System "Rot-Weiß-Rot Card" zu schaffen, um die sachlichen Parameter - wie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft aber auch die zu erwartende Integrationsfähigkeit und sicherheitsrelevante Aspekte noch besser zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere auch Kenntnisse der deutschen Sprache, die Festlegung der notwendigen Qualifikation, die Selbsterhaltungsfähigkeit und die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. Das wirtschaftliche Wachstumspotenzial und der Wohlstand Österreichs sind auch eng mit der erbrachten Arbeitsleistung von Migranten verbunden. Dem Staat kommt daher die Aufgabe zu, entsprechende Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integration zu schaffen.
Der Nationale Aktionsplan sieht daher vor, die sprachliche und fachliche Qualifizierung der niedergelassenen Migranten noch gezielter zu fördern. Unterstützungen und Förderungen sind allerdings verstärkt an die Bereitschaft zu binden, am Integrationsprozess aktiv und eigenverantwortlich teilzunehmen.

Für die Innenministerin geht es - unabhängig von der Rot-Weiß-Rot-Karte - um neue Kriterien. Menschen, die zu uns kommen wollen, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben. Das gilt nur für Fremde, die sich in Österreich dauerhaft niederlassen wollen. Also nicht für Schüler, Studenten oder Saisonniers, auch nicht für hoch qualifizierte Schlüsselkräfte, die eine befristete Arbeitserlaubnis haben.
Bei Familienzusammenführungen werden einfachste Verständigungskenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Es sind jedoch keine Prüfungen bei österreichischen Botschaften abzulegen. Wenn Zuwanderer die Deutscherfordernisse erfüllen und damit die Integrationsfähigkeit, dann soll es künftig Aufenthaltstitel statt wie bisher nur für ein Jahr - für drei Jahre geben. Nach fünf Jahren müssen die Zuwanderer selbstständig kommunizieren können. Dann erhalten sie auch eine Niederlassungsgenehmigung mit freiem Arbeitszugang.

Anzumerken ist, dass gerade in Bezug auf die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels (als Grundstein einer nachhaltigen Zuwanderung) ein Spannungsverhältnis von Interessen der individuell Betroffenen und des Gemeinwohls besteht. In diesem Umfeld muss die Behörde in der Lage sein, sorgfältige und angemessene Beurteilungen und Abwägungen vorzunehmen.

Wesentliche Voraussetzung einer Integration von Fremden in Österreich wird auch in Zukunft das Erlernen der deutschen Sprache sein, wobei der Grad der Sprachkenntnisse, unabhängig von gesetzlichen Auflagen, auch künftig die Berufs- und Karrierechancen in Österreich wesentlich bestimmen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerdienst und Auskunftsstelle des
Bundesministeriums für Inneres
Tel.: 01/53126/3100 DW
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THEMA: Innere Sicherheit und Justiz
24.07.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Minister,
es ist eine Ungeheuerlichkeit zu sehen, mit welcher Selbstverständlichkeit heute, am Samstag, dem 24. Juli um 9 Uhr im Großmarkt für Gewerbebetriebe Pfeiffer in Brunn am Gebirge ein Polizist in Uniform offensichtlich für (s)eine Wochenendparty oder sein Nebengeschäft 300 Getränke und dergleichen eingekauft hat und diese dann in ein Polizeiauto mit dem Kennzeichen BP 90057 geladen hat.
Entweder war die „Versteckte Kamera" irgendwo platziert, oder es borgt sich jeder in der Dienstzeit mal schnell einen Einsatzwagen mit schönem Laderaum.
Frau Minister, wodurch sind solche Handlungsweisen gedeckt und was sind Ihre Konsequenzen - hoffentlich gleich für alle Dienststellen?
Ob der Polizist mit Blaulicht davongerast ist, habe ich nicht mehr gesehen, aber in Österreich ist wahrscheinlich auch das möglich.
Welche Verordnung gibt es für die Verwendung von Dienstautos?
23.08.2010
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers !

Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Eingabe vom 24. Juli 2010 und teilt Ihnen mit, dass das Landespolizeikommando Niederösterreich mit dieser Angelegenheit befasst wurde.
Nach Abschluss der notwendigen Sachverhaltsfeststellungen werden Sie von dort eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
i.V. Rudolf Merl

--- neue Antwort: 05.08.2010 ---

Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!


Die Bundespolizeidirektion Wien bestätigt den Empfang Ihres Schreibens vom 25.07.2010 an das Ministerbüro, welches zur Bearbeitung anher weitergeleitet wurde. Sie werden um ein wenig Geduld gebeten. Nach Untersuchung des Sachverhaltes, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, werden Sie vom Ergebnis der Erhebungen in Kenntnis gesetzt werden.

Hochachtungsvoll

Dr. Jedelsky, Hofrat
Leiter der Bürgerinformation

--- neue Antwort: 23.08.2010 ---

Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 25.07.2010 an das Ministerbüro, welches zur Bearbeitung anher weitergeleitet wurde, teilen wird Ihnen folgendes mit:
Der Sachverhalt wurde überprüft. Den Berichten ist zu entnehmen, dass der Verdacht besteht, dass gegen Dienstanweisungen verstoßen wurde. Es wurden daher disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet.
Die Bundespolizeidirektion Wien bedauert die nicht adäquate Vorgangsweise.

Hochachtungsvoll

Dr. Jedelsky, Hofrat
Leiter der Bürgerinformation
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